
Ungerechtfertigte Strafe erhalten? Wir kämpfen für Ihr Recht.
Spezialisierte Rechtsberatung bei Problemen mit Vignette, Maut und Verkehrsdelikten in Österreich. Schnell, kompetent und unkompliziert.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordernUnsere Kernkompetenzen im Verkehrsrecht

Vignettenrecht & Ersatzmaut
Anfechtung von Ersatzmautforderungen, Beratung bei Vignettenvergehen und Klärung von Rechtsfragen zur digitalen Vignette.

Verkehrsstrafen & Verwaltungsrecht
Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren, von Geschwindigkeitsübertretungen bis zu Abstandsdelikten. Wir prüfen jeden Bescheid.

Führerscheinangelegenheiten
Rechtliche Unterstützung bei drohendem Führerscheinentzug, Nachschulungen und verkehrspsychologischen Untersuchungen (VPU).

Recht für Transportunternehmen
Beratung zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Verteidigung bei Überladungsstrafen und grenzüberschreitenden Delikten.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Wien

Dr. jur. Eva Gruber
Gründerin & Rechtsexpertin
Dr. Eva Gruber hat sich nach ihrem Studium an der Universität Wien und mehrjähriger Erfahrung in einer renommierten Wirtschaftskanzlei auf das österreichische Verkehrs- und Verwaltungsstrafrecht spezialisiert. Sie bringt nicht nur akademische Exzellenz, sondern auch ein tiefes Verständnis für die praktischen Herausforderungen ihrer Mandanten mit.
Ihre Mission ist es, Bürgern und Unternehmen eine klare, verständliche und durchsetzungsstarke Stimme gegenüber den Behörden zu geben. Sie kennt die Fallstricke des Systems und nutzt dieses Wissen, um die bestmöglichen Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen, oft indem sie proaktiv Kommunikationswege sucht und auf außergerichtliche Lösungen hinarbeitet, wo immer dies sinnvoll ist.
„Komplexes Recht erfordert klare Strategien. Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – ohne unnötigen Aufwand und mit voller Transparenz bei jedem Schritt.“
Erfolge, die für sich sprechen
Ein Auszug aus erfolgreich abgeschlossenen Fällen, der unsere Expertise belegt.
Ersatzmautforderung über 120 € abgewehrt
Herausforderung: Einem Kleinunternehmer wurde eine Strafe wegen angeblich nicht bezahlter Maut für einen Kleintransporter vorgeworfen, obwohl eine gültige digitale Vignette vorhanden war. Die Beweislast schien erdrückend.
Unsere Lösung: Durch präzise Anforderung von ASFINAG-Daten, Überprüfung der Kennzeichenregistrierung und detaillierte rechtliche Argumentation konnten wir zweifelsfrei nachweisen, dass die Forderung unbegründet war. Das Verfahren wurde vollständig und ohne weitere Kosten für unseren Mandanten eingestellt.
Mandant: Herbert K., Kleinunternehmer, Wien
Führerscheinentzug erfolgreich verhindert
Herausforderung: Einem Mandanten drohte der Entzug der Lenkberechtigung nach wiederholten, geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen. Der berufliche Alltag des Mandanten hing direkt vom Führerschein ab.
Unsere Lösung: Durch eine strategische Vertretung vor der Behörde und die glaubhafte Darlegung der beruflichen Notwendigkeit sowie zukünftiger Vorsorgemaßnahmen erreichten wir in der Verhandlung eine Umwandlung der Maßnahme in eine verkehrspsychologische Nachschulung. So wurde der Entzug verhindert und die berufliche Existenz unseres Mandanten gesichert.
Mandant: Sarah M., Angestellte im Außendienst, Niederösterreich
Strafe für ausländisches Transportunternehmen um 70% reduziert
Herausforderung: Einem slowakischen Transportunternehmen wurde in Österreich eine sehr hohe Strafe wegen eines angeblichen Formfehlers bei den Frachtpapieren auferlegt, was die Weiterführung des Transports und die Lieferketten massiv beeinträchtigte.
Unsere Lösung: Durch eine fundierte Berufung, die sich auf die Komplexität internationaler Transportvorschriften und EU-rechtliche Bestimmungen stützte, konnten wir die ursprüngliche Strafe um beeindruckende 70% reduzieren. Gleichzeitig wurde eine pragmatische Lösung für die Weiterfahrt des Transports erzielt.
Mandant: Transport Logistik s.r.o., Internationales Transportunternehmen
Fehlerhafte Radarkontrolle erfolgreich angefochten
Herausforderung: Einem jungen Studenten wurde eine hohe Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen, basierend auf einer Radarkontrolle, deren Messung von ihm selbst als fehlerhaft empfunden wurde. Der vorgeschlagene Bescheid hätte weitreichende finanzielle Folgen gehabt.
Unsere Lösung: Nach eingehender Prüfung der Beweismittel, Einholung technischer Gutachten und der detaillierten Analyse des Radarmessprotokolls konnten wir signifikante Ungereimtheiten aufdecken. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, und der Mandant musste weder die Strafe zahlen noch Punkte in Kauf nehmen.
Mandant: Lukas P., Student, Graz
Einspruch gegen unzulässigen Abstellverstoß
Herausforderung: Einem Rentner wurde eine Strafe für unzulässiges Abstellen seines Fahrzeugs auferlegt, obwohl die Beschilderung vor Ort irreführend und unzureichend war, um die Parkverbotszone klar zu kennzeichnen.
Unsere Lösung: Wir haben eine detaillierte Begründung mit Fotos der Beschilderung eingereicht und juristisch argumentiert, dass die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Behörde folgte unserer Argumentation und hob die Strafe auf. Unser Mandant war sichtlich erleichtert.
Mandant: Josef H., Rentner, Salzburg
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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